grundsätzlich gelten die allgemeinen geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH 2006).
rücktritt durch den vertragspartner – stornogebühr
5.5 bis spätestens 3 monate vor dem vereinbarten ankunftstag des gastes kann der beherbergungsvertrag ohne entrichtung einer stornogebühr durch einseitige erklärung durch den vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 außerhalb des im § 5.5. festgelegten zeitraums ist ein rücktritt durch einseitige erklärung des vertragspartners nur unter entrichtung folgender stornogebühren möglich:
- bis 3 monate vor dem ankunftstag sind keine stornogebühren zu entrichten
- 3 monate bis 1 monat vor dem ankunftstag 40 % vom arrangementpreis
- 1 monate bis 1 woche vor dem ankunftstag 70 % vom arrangementpreis
- in der letzten woche vor dem ankunftstag 90 % vom arrangementpreis